Deprekatur

Deprekatur

Deprekatūr (mittellat.), bei Schenkungen an Klöster und Kirchen das von dem Schenkenden reservierte Recht auf die Einkünfte zeit seines Lebens.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Deprekatūr — (mittellat.), das bei einer Schenkung an Klöster und Kirchen von dem Schenkenden reservierte Anrecht auf die Einkünfte zeit seines Lebens; auch eine bis ins dritte Glied dauernde Erbpacht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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