- Deprekatur
Deprekatūr (mittellat.), bei Schenkungen an Klöster und Kirchen das von dem Schenkenden reservierte Recht auf die Einkünfte zeit seines Lebens.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Deprekatūr (mittellat.), bei Schenkungen an Klöster und Kirchen das von dem Schenkenden reservierte Recht auf die Einkünfte zeit seines Lebens.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Deprekatūr — (mittellat.), das bei einer Schenkung an Klöster und Kirchen von dem Schenkenden reservierte Anrecht auf die Einkünfte zeit seines Lebens; auch eine bis ins dritte Glied dauernde Erbpacht … Meyers Großes Konversations-Lexikon